Impressum
Rechtlicher Hinweis
Die nachfolgenden Informationen sind allgemeine, einführende Hinweise dazu, wie ein Impressum für eine Website in Deutschland aufgebaut sein kann. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Welche konkreten Angaben im Impressum erforderlich sind, hängt insbesondere von Rechtsform, Tätigkeit, Umsatzsteuerpflicht, Aufsichts- bzw. Kammerzugehörigkeit sowie ggf. besonderen berufsrechtlichen Vorgaben ab.
Die Impressumspflicht für Websites und andere „digitale Dienste“ ergibt sich in Deutschland vor allem aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG; vormals § 5 Telemediengesetz – TMG) sowie – für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote – aus § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
Wir empfehlen ausdrücklich, eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt oder eine qualifizierte Datenschutz- bzw. Compliance-Fachperson zu konsultieren, um Ihr Impressum im Einzelfall zu prüfen.
Grundlagen in Deutschland
Ein Impressum (auch „Anbieterkennzeichnung“) soll Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, schnell und eindeutig zu erkennen, wer für ein digitales Angebot verantwortlich ist und wie dieser Dienstanbieter kontaktiert werden kann.
Nach § 5 DDG müssen Diensteanbieter, die geschäftsmäßig – in der Regel gegen Entgelt – digitale Dienste anbieten, bestimmte Pflichtangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereithalten. Inhaltlich entsprechen die Anforderungen weitgehend den früheren Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG); seit dem 14. Mai 2024 sind sie jedoch im Digitale-Dienste-Gesetz verankert.
Zusätzlich können sich Informationspflichten aus dem Medienstaatsvertrag (MStV), aus der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) sowie aus spezialgesetzlichen Vorschriften für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ärzte) ergeben.
Welche Angaben ein Impressum typischerweise enthalten sollte
Je nach Art des Angebots, Rechtsform und Beruf können u. a. folgende Angaben erforderlich sein:
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Name und Anschrift des Diensteanbieters
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Bei natürlichen Personen: Vor- und Nachname, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach).
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Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, UG, AG) und Personengesellschaften: Vollständige Firmierung nach Registereintrag, Rechtsformzusatz, Anschrift des Sitzes.
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Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
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Mindestens eine funktionsfähige E-Mail-Adresse.
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In der Praxis üblich (und rechtlich empfohlen) ist zusätzlich eine Telefonnummer, unter der eine unmittelbare Kommunikation möglich ist.
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Vertretungsberechtigte Personen
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Z. B. Geschäftsführer/in einer GmbH, Vorstand einer AG, persönlich haftende Gesellschafter/innen einer KG etc.
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Register und Registernummer (falls vorhanden)
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Z. B. Handelsregister (mit zuständigem Registergericht), Vereinsregister, Partnerschaftsregister.
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Angabe von Registergericht und Registernummer.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / Wirtschafts-Identifikationsnummer
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Soweit vorhanden, sind diese anzugeben (z. B. „Umsatzsteuer-ID: DE …“).
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Aufsichtsbehörde und Kammerzugehörigkeit (spezielle Berufe)
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Z. B. für Handwerksbetriebe, Finanzdienstleister oder bestimmte freie Berufe kann die Angabe der zuständigen Kammer, Aufsichtsbehörde, Berufsbezeichnung, berufsrechtlichen Regelungen etc. erforderlich sein.
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Berufsrechtliche Angaben (bei reglementierten Berufen)
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Staat, der die Berufsbezeichnung verliehen hat, zuständige Kammer, Hinweise auf die berufsrechtlichen Regelungen und wo sie einsehbar sind.
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Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte (falls zutreffend)
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Für Angebote mit journalistisch-redaktionellen Inhalten ist nach § 18 Abs. 2 MStV eine verantwortliche Person zu benennen, die bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt.
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Hinweis auf Streitbeilegung / Schlichtungsstellen (insb. für Verbraucherangebote)
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Ggf. Pflichtangaben zur Teilnahme bzw. Nichtteilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.
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Weitere Hinweise (Haftung, Urheberrecht)
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Viele Impressen enthalten zusätzlich freiwillige Hinweise zur Haftung für Inhalte und Links sowie zum Urheberrecht. Deren rechtliche Wirksamkeit ist zwar im Einzelfall begrenzt, sie werden aber weiterhin häufig verwendet.